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Cycle Logistics

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Cycle Logistics CL GmbH

Rechtsform GmbH
Sitz Berlin
Leitung Martin Schmidt
Branche Logistik
Website cycle-logistics.bike

Stand: 23.09.2021

Cycle Logistics CL GmbH ist ein großer Lastenelektrorad-Lieferdienst in Berlin unter der Geschäftsführung von Martin Schmidt.

2019 vereinigten sich die Cycle Logistigs CL GmbH (Geschäftsführung Martin Schmidt) und die Velogista GmbH (Geschäftsführung Martin Seißler 2014-2018)[1] zu einem Unternehmen und vergrößerten damit ihre Versandmenge auf damals rund 600 Sendungen pro Tag. Die Lastenräder des Unternehmens können bis zu 250 kg oder rund 2 m³ Volumen transportieren.[2]

Das Unternehmen stellt sich selbst als "grüne" Alternative auf dem Gebiet der "Last-Mile-Delivery" dar. Martin Schmidt ist stellvertretender Vorstand des Radlogistik Verbands, Martin Seißler Fachvorstand des Radlogistik Verbands (Stand 9/2021).

Arbeitsbedingungen

Seit 2020 beschweren sich die Angestellten von Cycle Logistics über die unhaltbaren Arbeitsbedingungen bei der Firma.

Zu ihren Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gehören: Fließendes Wasser, funktionierende Toiletten, Arbeitstage innerhalb der gesetzlichen Grenzen sowie ein Ende der Zahlungsunregelmäßigkeiten und der sich unerklärlich anhäufende Minusstunden. [3]

Nachdem sich die Unternehmensleitung um den Geschäftsführer Martin Schmidt nicht bereit gezeigt hatte, die Anliegen der Kuriere anzuhören oder darauf einzugehen, beschlossen diese im Februar 2021 einen Betriebsrat zu gründen, um mit diesem ihre Rechte kollektiv durchzusetzen.

Betriebsratsbehinderung

Kaum war der Plan einen Betriebsrat zu gründen der Geschäftsführung bekannt geworden, versuchte diese mit allen Mitteln des Union Bustings die Wahl zu verhindern. Kurz nach dem die Kolleg*innen per Aushang zur Wahlversammlung eingeladen hatten, hat die Geschäftsführung einen Kurier, den sie scheinbar als „Rädelsführer“ ausgemacht hatte, unter fadenscheiniger Begründung am 17. März 2021 fristlos entlassen. Als Grund für die Entlassung musste das vage Argument herhalten, er habe gegen seinen Vertrag verstoßen. Bereits zuvor sollen Vorgesetzte ihn zum „freiwilligen“ Verlassen des Unternehmens gedrängt haben.

Doch die Kuriere ließen sich durch die Schikanen des Unternehmens nicht einschüchtern. Auch das wochenlange Zurückhalten von notwendigen Unterlagen durch Cycle Logistics konnte die Betriebsratswahl nicht verhindern.

Die KollegInnen wählten im April 2021 vier Kuriere in den Betriebsrat, darunter auch den gekündigten Kurier. Der Betriebsrat nahm sofort seine Arbeit auf und konnte damit bereits weitere willkürliche Kündigungsversuche des Unternehmens abwehren.

Gescheiterter Kündigungsversuch

Am 16. September 2021 landete die versuchte Kündigung des Betriebsratsinitiators vor dem Arbeitsgericht Berlin. Das Gericht lehnte die außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung des Kuriers durch das Unternehmen voll umfänglich ab.[4]

Die Geschäftsführung habe die Kündigung dem Kurierfahrer erst nach dem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte zugestellt. Dadurch sei diese schon alleine wegen dem nach § 15 Kündigungsschutzgesetz eingetretenen Sonderkündigungsschutz unrechtmäßig.

Das Gericht lehnte weiter jedoch auch die Begründung der Kündigung wegen „Vertragsverletzung“ ab. Es stellte fest, dass die von Cycle Logistics behauptete Verweigerung der Arbeit nicht stattgefunden habe, da es durch das Unternehmen keine konkrete Arbeitsaufforderung gegeben habe. Die Kündigung war damit offensichtlich konstruiert um die Betriebsratswahl zu verhindern. Cycle Logistics kann jetzt noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Urteil einlegen.

Ungerechtfertigte Minusstunden

Am 24. November 2021 fand ein weiterer Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht Berlin statt. Hier konnte sich der betroffene Rider erneut gegen Cycle Logistics durchsetzen. Dabei ging es in erster Linie um unrechtmäßige Minusstunden und dadurch vorenthaltenen Lohn. Die Vorsitzende Richterin zum Kolk stellte klar, dass die vom Unternehmen geforderte Pflicht zur Führung eines Arbeitszeitkontos und die daraus resultierende Verrechnung mit den Gehaltszahlungen arbeitsvertraglich nicht ausreichend vereinbart sind. Daher entschied das Gericht auch, dass hieraus angebliche entstandene Minusstunden hinfällig sind und das Unternehmen den vorenthaltene Lohn auszahlen muss.

Die Minusstunden hatte Cycle Logistics jedoch zum Teil einseitig mit dem Urlaubsanspruch des Riders verrechnet. Dazu lehnte die Richterin jedoch eine Entscheidung ab, da diese Verrechnung laut ihr nicht ausreichend dargelegt worden sei. Die Richterin ließ sich in der Verhandlung zudem zu der Bemerkung herab, es ginge ja eh nicht um viel Geld. Gegen diese Ablehnung hat der Rider mit seinem Anwalt Anhörungsrüge eingelegt.[5]

Union Buster

Cycle Logistics lässt sich vor Gericht durch den Allgemeinen Verband der Wirtschaft für Berlin und Brandenburg e. V. (AWB) vertreten.[6] Beteiligt ist hier unter anderem die Anwältin Corinna Wolf.

Nachweise / Quellen

  1. Über mich – Letzte Meile & Radlogistik – Martin Seißler, {{{websiteTitle}}}, http://seissler.city/ueber-mich/ , abgerufen 2021-12-21.
  2. PM zum Zusammenschluss, In Berlin schließen sich zwei wesentliche Player zum größten Radlogistiker der Hauptstadt zusammen, pedelec-elektro-fahrrad.de
  3. Bericht der FAU Berlin, Berlin: Kündigung bei Cycle Logistics unwirksam, www.fau.org
  4. Pressemitteilung Arbeitsgericht Berlin, Unwirksame fristlose Kündigung eines Fahrradkurierfahrers, 17.09.2021
  5. Bericht der FAU Berlin, Wieder gegen Cycle Logistics gewonnen!, www.fau.org
  6. Kevin Hoffmann: Frontberichte 16/2021: Schedl Automotive, Rolladen Sauter, Residenz und Cycle Logistics, https://arbeitsunrecht.de, 2021-12-16, https://arbeitsunrecht.de/frontberichte-16-2021/