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Deutscher Schutz- und Wachdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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== Akteure ==
 
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Die DSW lässt sich vor Gericht durch den '''Industriellen Arbeitgeberverband Osnabrück''' rechtlich vertreten. Der Betriebsrat bekommt juristische Unterstützung durch die '''Kanzlei Schwegler'''.  
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Die DSW lässt sich vor Gericht durch den '''[https://iav-online.de/ Industriellen Arbeitgeberverband Osnabrück]''' rechtlich vertreten. Der Betriebsrat bekommt juristische Unterstützung durch die '''[https://www.schwegler-rae.de/ Kanzlei Schwegler]'''.  
  
 
==Nachweise / Quellen==
 
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Version vom 9. Dezember 2021, 13:30 Uhr

DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH & Co. KG

Rechtsform GmbH & Co. KG
Mutter Piepenbrock Service GmbH + Co. KG
Sitz Berlin
Leitung Nicole Oppermann, Peter Lange
Branche Sicherheit, Aviation
Website [1]

Stand: 21.10.2021

Die DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH & Co. KG ein Tochterunternehmen von Piepenbrock Service GmbH + Co. KG die bundesweit in den Bereichen Instandhaltung, Gebäudereinigung, Facility Management und Sicherheit tätig ist. Dazu beschäftigt sie mehr als 27.000 Mitarbeiter an 70 Niederlassungen in ganz Deutschland. Am Flughafen Düsseldorf beschäftigt die DSW rund 1.100 Angestellte.

Ab Juni 2020 übernahm die DSW im Auftrag des Innenministeriums die Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Düsseldorf. Mit dem Betriebsübergang von Kötter Aviation Security zu DSW gingen dort auch die Probleme für die Beschäftigten weiter.

Arbeitsbedingungen

Mitarbeiter berichten von starker Arbeitsbelastung durch massiven Personalmangel. Wegen dem massivem Personalmangel muss DSW immer wieder auf Fremdpersonal und Sonderprämien zurückgreifen. Außerdem berichtet die Gewerkschaft ver.di, dass die Beschäftigten bis heute nicht vollständig mit adäquater Dienstkleidung ausgestattet sind.

Überlastung durch zuwenig Personal

Seitdem die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie wieder einen geregelten Flugverkehr zulassen, steigen auch die Passagierzahlen drastisch an. Dies hat bei der DSW allerdings nicht dazu geführt ihre Personalplanung anzupassen. So musste ver.di und der örtliche Betriebsrat im Juni 2021 die DSW mehrfach auffordern die angeordnete Kurzarbeit zumindest für die Ferienzeiten aufzuheben.

Dies sei insbesondere notwendig, um den Mitarbeiter*innen die dauerhaft mit Maske arbeiten müssen ausreichend Entlastungspausen zu ermöglichen. ver.di fordert nach maximal drei Stunden Kontrolltätigkeitszeit, eine Atemschutzunterbrechung von 30 Minuten. Bisher ist DSW nach drängen der Gewerkschaft lediglich dazu bereit eine 15 minütige Pause einzugestehen.

Gleichzeitig fehlen allein bei der DSW am Flughafen Düsseldorf mehrere hundert Beschäftigte im Sicherheitsbereich. Laut ver.di teilt der DSW so zum Beispiel für eine Frühschicht in der 300 Mitarbeiter*innen gebraucht werden lediglich 180 ein. Frühestens für Anfang des kommendes Jahr hat der DSW die Einstellung von 500 neuen Kolleg*innen versprochen, um diesen Umstand zu ändern.[1]

Union Busting Methoden

Suspendierung wegen Überlastungsanzeige

Aufgrund der massiven Überlastung des Personals liegt der Krankenstand bei dem DSW am Flughafen in Düsseldorf bei über 20%, Tendenz weiter steigend. Aus diesem Grund übergaben einige Mitarbeiter*innen nach einer „aktiven Mittagspause“ mit Kundgebung im Flughafen Terminal am 29.09.2021 der DSW eine Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeige.

Daraufhin wies die Bundespolizei als Auftraggeberin des DSW wohl an, die Sicherheitskräfte wegen der Überlastungsanzeige von ihren hoheitlichen Luftsicherheitsaufgaben abzuziehen. DSW nahm dann diese Kolleg*innen von der Kontrollstrecke und suspendierte sie. In einem Aushang dazu, kündigte der Geschäftsführer Peter Lange an, dass diese Beschäftigten eventuell nicht mehr dem Anforderungsprofil für die Luftsicherheitsaufgabe entsprechen würden.

Nachdem die Gewerkschaft ver.di beim Innenministerium und der Bundespolizei gegen diese Maßnahme protestierte, konnten die Beschäftigten nach wenigen Stunden jedoch wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Trotzdem dürfte die Maßnahme wohl ihre Funktion zur Einschüchterung der Belegschaft erfüllen.[2]

Krankheitsbedingte Kündigungen und „Bleib-Gesund-Prämie!“

Ende Dezember 2020 sprach die DSW dann 40 krankheitsbedingte Kündigungen am Düsseldorfer Flughafen aus. Betriebsbedingte Kündigungen waren bei DSW noch bis zum 31.03.2021 durch eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen, so das sich der Verdacht aufdrängt, dass die Geschäftsführung versucht diese Vereinbarung gezielt zu umgehen.[3]

Die DSW hat die Kündigungen zudem weder ordnungsgemäß im vorhinein bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt (gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 KSchG), noch den Betriebsrat im Konsultationsverfahren beteiligt. Der Betriebsrat rügte die DSW für dieses Übergehen seiner Mitbestimmungsrechte.

Nachdem Geschäftsführer Peter Lange schriftlich eingestehen musste, dass die Kündigungen nicht korrekt abgelaufen seien, legte er dem Betriebsrat am 13.01.2021 erneut 29 Kündigungen vor. Damit bleibt die DSW exakt unter der gesetzlichen Grenze ab der eine Massenentlassungsanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig gewesen wäre. Gleichzeitig bestätigte Peter Lange dem Betriebsrat, dass man vorhabe zukünftig weitere krankheitsbedingte Kündigungen auszusprechen.[4]

Bis Oktober 2021 hat der DSW mehr als 100 Kolleg*innen krankheitsbedingt gekündigt. Dabei stammen die meisten Krankheitstage, die als Grund für die Kündigungen herhalten müssen, noch aus der Zeit vor dem Betriebsübergang im Jahr 2020. Die Kündigungen verschärfen den Personalmangel nochmals massiv.[5]

Gleichzeitig versucht die Geschäftsführung die Belegschaft in den Herbstferien mit hohen Prämien zu Mehrarbeit zu motivieren. Zusätzlich zu diesen „Bleib-Gesund-Prämien“, die es auch schon beim Vorgängerunternehmen Kötter Aviation Security gab, sollen außerdem in Düsseldorf Kontrolleur*innen aus Bremen aushelfen.

DSW verhindert Betriebsversammlungen

Die DSW versucht auch den Betriebsrat von der Belegschaft zu isolieren, in dem sie faktisch seit einem Jahr eine Betriebsversammlung verhindert. Seit Januar 2021 versucht der Betriebsrat eine digitale Betriebsversammlung zu organisieren. Bisher verweigert die DSW-Geschäftsführung jedoch die Kostenübernahme und die Bereitstellung eines entsprechenden Videokonferenz-Tools.[6]

Der Betriebsrat hat daher nun Klage beim Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht. In einer ersten Güteverhandlung am 10.05.2021 konnte selbst der Richter die Geschäftsführung nicht zum einlenken bewegen, so dass nun ein regulärer Kammertermin stattfinden musste. Auch hier gab das Arbeitsgericht dem Betriebsrat recht.

DSW ignoriert Arbeitsgerichtsurteile

In der Zwischenzeit konnten sich einige Kolleg*innen vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf erfolgreich gegen die Kündigungen des DSW zur Wehr setzen. Trotzdem werden diese Beschäftigten (mit einem positiven Gerichtsurteil) nicht wieder in der Fluggastkontrolle eingesetzt. Die Betroffenen müssen sich wohl auch dieses Recht erneut einklagen.

Die Gewerkschaft ver.di berichtet weiter, dass nach dem missbräuchlichen Umgang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während der Kurzarbeit, der DSW nun auch versucht den Urlaubsanspruch der Beschäftigten zu reduzieren. ver.di wird auch dagegen gemeinsam mit dem Betriebsrat vorgehen.

Akteure

Die DSW lässt sich vor Gericht durch den Industriellen Arbeitgeberverband Osnabrück rechtlich vertreten. Der Betriebsrat bekommt juristische Unterstützung durch die Kanzlei Schwegler.

Nachweise / Quellen