Gemeinsam sind wir stärker! Die aktion ./. arbeitsunrecht unterstützt Beschäftigte, Betriebsräte und Gewerkschafter:innen gegen Union Busting. Unsere Arbeit wirkt. ► Wirken Sie mit!
Werden Sie jetzt Fördermitglied!

Deutsches Rotes Kreuz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus UnionBustingWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 24: Zeile 24:
 
→ Hauptartikel [[Unternehmen Deutsches Rotes Kreuz|Unternehmen Deutsches Rotes Kreuz]]
 
→ Hauptartikel [[Unternehmen Deutsches Rotes Kreuz|Unternehmen Deutsches Rotes Kreuz]]
  
Das '''[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Rotes_Kreuz Deutsche Rote Kreuz]''' ('''DRK''') ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Das DRK verfügt über mehr als drei Millionen Mitglieder.
+
Das '''[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Rotes_Kreuz Deutsche Rote Kreuz]''' ('''DRK''') ist Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Rechtliche Grundlage sind u.a. die Genfer Konventionen.  
  
 
Das DRK ist – als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.
 
Das DRK ist – als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.

Version vom 9. Februar 2022, 12:57 Uhr

Deutsches Rotes Kreuz

Logo

Gründung 25. Januar 1921
Sitz Berlin, Deutschland
Mitarbeiterzahl 180.309 (31.12.2019)
Umsatz 150.581 Tsd. Euro (2019)

→ Hauptartikel Unternehmen Deutsches Rotes Kreuz

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Rechtliche Grundlage sind u.a. die Genfer Konventionen.

Das DRK ist – als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege.

Das Deutsche Rote Kreuz ist wiederholt durch brachiales Vorgehen gegen Betriebsräte und Personalräte auffällig geworden. Ferner durch Lohndumping und Tarifflucht bzw. Tarifabstinenz.

Fälle von Union Busting

  • DRK Ludwigsburg: Betriebsrat verteidigt sich gegen Sanierer → Hauptartikel DRK Ludwigsburg
  • DRK Oberlahn: Betriebsratsbekämpfung durch juristische Nachstellung
  • DRK Soziale Dienste Hannover gGmbH: Heuern und Feuern | Betriebsratsbekämpfung
  • DRK Westfalen-Lippe: Lohndumping durch Tariflosigkeit
  • Bayerisches Rotes Kreuz: Kündigung von Personalratsmitglied | Verdacht auf illegale Abpsrachen
  • Deutsches Rotes Kreuz Paderborn: Behinderung von Betriebsrats-Neuwahlen 2021 → Hauptartikel DRK Paderborn

DRK-Schwestern-Verleih: Arbeitsunrecht per Sondergesetz

Zur weit verzweigten DRK-Struktur gehören auch 33 Schwesternschaften. Hier arbeiten 25.000 DRK-Schwestern; 18.000 von ihnen werden laut Presseberichten gewinnbringend verliehen, z.B. an Uni-Kliniken.

Bei diesem Schwesternverleih brach das DRK geltende Gesetze, denn es verlieh die Arbeitskräfte länger als 18 Monate, wie das Bundesarbeitsgericht feststellte (AZ 1 ABR 62/12).

Das DRK hatte sich bis 2017 auf eine mehr als 100 Jahren andauernde Sonderrolle berufen. Am 21.02.2017 urteilte das oberste deutsche Arbeitsgericht, dass auch DRK-Schwestern unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallen, das die Leiharbeit reguliert. Demnach können Personen nur bis zu 18 Monate ausgeliehen werden. Danach müssen sie fest angestellt werden.

Das verhinderte das DRK erfolgreich. Als der Europäische Gerichtshof das Urteil bestätigte, machte der DRK-Präsident Rudolf Seiters an oberster Stelle Druck. Die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setzte im Bundestag schon am 1. Juni 2017 eine Änderung des DRK-Gesetzes um, das DRK-Schwestern von den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausnimmt (DRK-G §2.4). [1] [2] [3]

Die dunkle Seite des DRK: zivil-militärische Zusammenarbeit

Das DRK wird vom deutschen Staat nicht nur durch weitgehende Steuerberfreiung bevorzugt, die gemeinnützige Vereine genießen. Das Rotkreuzgesetz vom 16. Oktober 2008 verankert einen völkerrechtlichen Sonderstatus des DRK als "freiwillige Hilfsgesellschaft im humanitären Bereich" (DRK-Gesetz §2 1.1). Kriege sind dabei ebenso eingeschlossen, wie der nationale Notstand und drohende Aufstände im Landesinneren (Notstandgesetze).

Der besondere völkerrechtliche Status des DRK ergibt sich aus den Genfer Konventionen, die das Ziel verfolgen, auf zivilisierte Weise Kriege zu führen und dabei die Bevölkerung, Verwundete und Kriegsgefangene ebenso zu schonen wie Sanitäter und Lazarette. Im Inland ist das DRK der "Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt" verpflichtet.[4]

Nominierung für den Aktionstag #Freitag13 der Aktion gegen Arbeitsunrecht

Die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht - Initiative für Demokratie in Wirtschaft & Betrieb - nominierte das Deutsche Rote Kreuz für den bundesweiten Aktionstag #Freitag13 gegen Horror-Jobs am 13.10.2017.

Nachweise / Quellen

  1. Kai von Appen: Sonderregel für das Rote Kreuz - Die Dauer-Leih-Schwestern, taz, 01.03.2017
  2. Daniel Behruzi: Nahles vs. Mitbestimmung - DRK-Schwestern sollen rechtlos bleiben, junge Welt, 15.5.2017
  3. DRK-Schwestern: CNH erstreitet Grundsatzurteil zur Leiharbeit, juve.de, 24.02.2017
  4. Hintergrundpapier Zivil-Militärische Zusammenarbeit, drk.de, 08.05.2003 (pdf)