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Flink
Flink SE
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Rechtsform | Europäische Gesellschaft |
Gründung | 2020 |
Sitz | Berlin |
Leitung | Christoph Cordes (Vorstand) |
Mitarbeiterzahl | 12.000 (2021) |
Umsatz | ca. 500 Mio. Euro (2021) |
Branche | Onlinedienste, Lieferdienst |
Flink SE ist ein deutscher Lieferdienst, der Artikel des täglichen Gebrauchs direkt an Verbraucher liefert. Das Unternehmen ist der größte Drittanbieter-Lieferservice in Europa. Flink beliefert nach eigenen Angaben an über 140 Standorten in mehr als 60 Städten Europas bis zu 10 Millionen Kunden.[1]
Investoren / Besitzer
Zu den Hauptaktionären der Flink SE zählen Frankreichs Einzelhandelsriese Carrefour, die Rewe-Gruppe und der US-Essenslieferdienst Doordash.[2]
Union Buster
Flink lässt sich vor Gericht durch die Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law vertreten.
Betriebsratsbehinderung in Berlin
Anfang September 2022 hatten Beschäftigte von Flink einen Wahlvorstand gewählt. Bei der Versammlung kam es zu Tumulten. An der Tür wurden nicht alle Beschäftigten eingelassen. Das Organisationsteam warf ihnen vor, leitende Positionen im Unternehmen zu bekleiden. Führungskräfte sind laut Gesetz nicht wahlberechtigt. Doch die Ausgeschlossenen sagten, sie seien lediglich Schichtleiter:innen ohne Personalverantwortung. Die Anwaltskanzlei Pusch Wahlig reichte im Namen der Geschäftsführung beim Arbeitsgericht eine Klage ein und wollte den Abbruch der gesamten Wahl erreichen. Das begründete sie mit dem Chaos bei der Versammlung. Robert Snyder – einer der Beschäftigten, die die Betriebsratswahl initiiert hatten – verlas zu Beginn ein Statement. Snyder warf der Geschäftsführung vor, Notlagen von Beschäftigten auszunutzen. Die Belegschaft bestehe vor allem aus Migrant:innen, die sich nicht gut mit dem deutschen Arbeitsrecht auskannten, sagte der gebürtige US-Amerikaner. Der Arbeitsalltag sei von Willkür der Vorgesetzten gegenüber ihren Untergebenen geprägt. Die Bezahlung komme oft unvollständig auf den Konten an. Die Beschäftigten lebten zudem in ständiger Unsicherheit vor einer plötzlichen Kündigung. Im Unternehmen herrsche eine „Kultur der Angst“. Deshalb sei die Wahl des Wahlvorstand Anfang September ein „historischer Tag“ für die Beschäftigten des Lieferdienstes gewesen, sagte Snyder. Das Ziel der Einladenden sei es lediglich gewesen, „die Standards des deutschen Arbeitsrechts bei Flink umzusetzen“. Doch die Geschäftsführung habe die Ergebnisse der Wahl nicht akzeptiert und versuche nun, die Mitbestimmung im Unternehmen zu verhindern.
Oops-Committees als Pseudo-Vertretung
Martin Bechert, der Anwalt der Beschäftigten, warf seinem Gegenüber Pusch vor, gezielt Lügen und Verschwörungstheorien zu verbreiten, um die Beschäftigten zu diskreditieren und alle, die sie unterstützten. Ziel des Managements sei es, die Belegschaft einzuschüchtern. Flink wolle keinen Betriebsrat zulassen, sagte Bechert, sondern die umstrittene firmeninterne Struktur der „Ops Committees“ erhalten. Die Mitglieder der Oops Committees werden vom Unternehmen ernannt. Gegenüber Beschäftigten werden die Oops Committees als "alternative Mitarbeitervertretung" und Ansprechpartner bei Problemen mit der Firma dargestellt. Sie sind aber im Gegensatz zu diesen nicht im Arbeitsrecht verankert. „Ein Ops Comittee hat keine Rechte und keinen Kündigungsschutz“, kritisierte Bechert. Seine Mitglieder würden nicht gewählt, sondern von der Geschäftsführung ernannt. Daher sei es tendenziell arbeitgeberfreundlich. Es handle sich nicht um eine Beschäftigtenvertretung, sondern um eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es sei, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen. Ihm sei bekannt, dass bereits Beschäftigte eine Kündigung erhalten hätten, nachdem sie sich gegenüber dem Ops Committee als Befürworter:innen eines Betriebsrates zu erkennen gegeben hätten, so Martin Bechert.[3]
Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren
Am 17. Januar 2023 fand eine Güte-Verhandlung zu den Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren Viktor B. und Elmar Wigand statt. Beide Fälle wurden nicht abgeschlossen. Elmar ist Pressesprecher des Vereins Aktion gegen Arbeitsunrecht und hatte von Dezember 2021 bis Mai 2022 mehrere Monate als Rider für Flink gearbeitet. Mit Viktor und weiteren Fahrer*innen hat er eine Betriebsratswahl für den Flink-Standort in Berlin angestoßen. Flink kündigte beiden. Flink ließ sich durch Sarah Erne, Mitarbeiterin der Flink-Rechtsabteilung, vertreten. Die Betriebsratsgründer vertrat der Berliner Rechtsanwalt Martin Bechert. Obwohl Flink operativ ein straffes und hierarchisches Unternehmen ist, das aus der Berliner Zentrale geleitet wird, firmiert es rechtlich über eine Flink SE in Luxemburg und diverse „Flink Expansion GmbHs“. Die Behauptung scheinselbständiger Unternehmen dient nach unserer Auffassung zur Erschwerung der Organisierbarkeit. Bei Licht betrachtet handelt es sich um Täuschungsmanöver, um deutsche Gesetze mit Hütchenspielertricks auszuhebeln. Solche Konstrukte bringen arbeitsrechtlich erhebliche Nachteile: Beispielsweise müssen sich Beschäftigte ein und derselben Firma bei Betriebsschließungen komplett neu bei anderen GmbHs der selben Firma bewerben, anstatt durch die Regelungen eines Betriebsübergangs geschützt zu sein. Zu guter Letzt könnten solche Konstrukte auch der Verschleierung von Gewinnen und der Schaffung von Versorgungsposten dienen. Denn jede GmbH braucht schließlich eine Geschäftsführung plus eigener Verwaltung. Theoretisch. In Berlin ist an der Brunnenstr. 19-21 praktischerweise Martin Esch Geschäftsführer aller vier GmbHs. Martin Esch tritt auch als Geschäftsführer der Flink SE auf.[4]
In der Verhandlung am 14. März 2023 der 34. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin unter dem Vorsitzenden Richter Claus-Peter Morof gab es einen Teilerfolg: Drei Kündigungsversuche von Flink gegenüber Elmar Wigand (außer Rider bei Flink auch Pressesprechers der aktion ./. arbeitsunrecht) wies das Gericht zurück. Allerdings hob das Gericht das Arbeitsverhältnis wegen dessen publizistischer Tätigkeiten auf. Damit ist die Union Busting-Strategie von Flink ist in erster Instanz leider aufgegangen. Nach einer aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleistern ist laut Arbeitsgericht „keine gedeihliche Zusammenarbeit“ mehr möglich.[5]
juristischer Dauerbeschuss
Flink investiert massiv in die Unterdrückung kritischer Berichterstattung. Die Kanzlei Schertz Bergmann attackiert inzwischen ebenso die Berichterstattung der Aktion gegen Arbeitsunrecht, wie die Kanzlei Irle Moser, die im Auftrag des Union Buster Tobias Pusch gegen Elmar Wigand, die Radio-Sendung arbeitsunrecht FM und die Webseite www.arbeitsunrecht.de, vorgeht. Ein typisches Beispiel für SLAPP —„Strategic lawsuit against public participation“ - strategische Prozessführung gegen unliebsame Öffentlichkeit. Die Methode, kritische Berichterstattung zu unterbinden, ähnelt strukturell der Betriebsratsbehinderung. SLAPP zielt darauf, Kritiker*innen zu stressen, einzuschüchtern und bestenfalls finanziell zu ruinieren. [6]
Nachweise / Quellen
- ↑ Christoph Kluge, Berliner Lieferdienst Flink bekommt 750 Millionen Dollar von InvestorenTagesspiegel 10.12.2021
- ↑ Flink sammelt 750 Millionen Dollar ein – Doordash steigt einHandelsblatt. 10. 12. 2021
- ↑ Kein WeiterkommenTagesspiegel. 15. 11. 2022
- ↑ Jessica Reisner Warum lässt Flink nicht einfach einen Betriebsrat wählen?arbeitsunrecht.de. 26. 1. 2023
- ↑ Jessica Reisner Union Busting bei Flink: 3 Kündigungen unwirksam, Job trotzdem futsch?arbeitsunrecht.de. 26. 1. 2023
- ↑ Der Kampf gegen Union Busting und juristische Einschüchterungarbeitsunrecht.de. 31. 5. 2023