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Freitag13 Nr.6 gegen Deliveroo: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Zuvor hatte die Aktion gegen Arbeitsunrecht mit spendenfinanzierten Briefen 1.547 Deliveroo-Vertragsrestaurants über das Geschäftsgebaren des Lieferdienstes gegenüber den Kurieren aufgeklärt und zur Überprüfung der Geschäftsbeziehungen aufgefordert. | ||
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+ | Deliveroo arbeitete routinemäßig mit sachgrundlosen Kettenbefristungen. Das Management versuchte, den ersten deutschen Deliveroo-Betriebsrat in Köln zu zerschlagen, indem nahezu alle Befristungen ausliefen und in Schein-Selbständigkeiten umgewandelt wurden. Ein Betriebsratsmitglied von Deliveroo in Köln klagte gegen ihre Entlassung durch Nicht-Verlängerung eines befristeten Vetrages. <ref>Arbeitsunrecht 14.03.2018 Deliveroo: Protest vor Arbeitsgericht Köln https://arbeitsunrecht.de/deliveroo-protest-vor-arbeitsgericht-koeln/</ref> | ||
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+ | Zudem experimentierte Deliveroo mit arbeitsrechtlichen Grausamkeiten wie Null-Euro-Verträgen – bezahlt wurden nur noch Abschläge für erfolgreiche Auslieferungen – oder Ein-Stunden-Schichten. Hinter futuristischen Schlagworten wie „Dienstleistung 4.0“ und „Gig-Economy“ verbirgt sich ein Rückfall in die Dienstboten-Kultur des Kaiserreichs. | ||
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+ | Das Kalkül der beratend tätigen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz lautet: 1. Selbständige dürfen keinen Betriebsrat wählen. 2. Gewählte Betriebsratsmitglieder scheiden durch Nicht-Verlängerung aus. |
Version vom 26. Juni 2021, 09:35 Uhr
Unter dem Motto "Shame on you, Deliveroo!" protestierten am Freitag, dem 13.04.2018, 200-300 Rider und Unterstützer gegen die systematische Entrechtung von Deliveroo-Kurieren durch Schein-Selbständigkeit, Lohn-Dumping, Betriebsrats-Behinderung und Stücklohn-Knechtschaft. Es gab Fahrraddemonstrationen in Köln und Berlin und einen Agit-Prop-Aktion am Museumplatz in Amsterdam.
Zuvor hatte die Aktion gegen Arbeitsunrecht mit spendenfinanzierten Briefen 1.547 Deliveroo-Vertragsrestaurants über das Geschäftsgebaren des Lieferdienstes gegenüber den Kurieren aufgeklärt und zur Überprüfung der Geschäftsbeziehungen aufgefordert.
Hintergrund
Deliveroo arbeitete routinemäßig mit sachgrundlosen Kettenbefristungen. Das Management versuchte, den ersten deutschen Deliveroo-Betriebsrat in Köln zu zerschlagen, indem nahezu alle Befristungen ausliefen und in Schein-Selbständigkeiten umgewandelt wurden. Ein Betriebsratsmitglied von Deliveroo in Köln klagte gegen ihre Entlassung durch Nicht-Verlängerung eines befristeten Vetrages. [1]
Zudem experimentierte Deliveroo mit arbeitsrechtlichen Grausamkeiten wie Null-Euro-Verträgen – bezahlt wurden nur noch Abschläge für erfolgreiche Auslieferungen – oder Ein-Stunden-Schichten. Hinter futuristischen Schlagworten wie „Dienstleistung 4.0“ und „Gig-Economy“ verbirgt sich ein Rückfall in die Dienstboten-Kultur des Kaiserreichs.
Das Kalkül der beratend tätigen Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz lautet: 1. Selbständige dürfen keinen Betriebsrat wählen. 2. Gewählte Betriebsratsmitglieder scheiden durch Nicht-Verlängerung aus.
- ↑ Arbeitsunrecht 14.03.2018 Deliveroo: Protest vor Arbeitsgericht Köln https://arbeitsunrecht.de/deliveroo-protest-vor-arbeitsgericht-koeln/