Andere Vetretungsorgane
Die anderen Vertretungsorgane (alternative Vertretungsorgane, AVOs) sind Gremien abseits des Betriebsverfassungsgesetzes, die als Konkurrenz, Alternative oder Gegenmodell zu gesetzlich vorgesehenen und geschützten Betriebsräten dienen.
Ebene-2-Überschrift
Alternative Vertretungsorgane zählen zu den Erscheinungsformen des Union Busting. Das Handelsblatt sieht 2024 einen Trend.[1]
AVOs werden vom Management oder management-nahen Beschäftigten initiiert. Alternative Vertretungsorgane sollen Betriebsratsgründungen vorbeugen, verhindern oder eine erfolgreiche Betriebsratsverhinderung oder -zerschlagung dauerhaft absichern.
Andere Vertretungsorgane haben keine gesetzlichen Rechte, sondern sind auf Konsens und letztlich das Wohlwollen der Unternehmensleitung angewiesen, die häufig die Zusammensetzung der AVO bestimmt.[2]
Für die Einrichtung, Installation und Durchsetzung von AVOs bedienen sich Unternehmen spezialisierter Arbeitsrechts- und Wirtschaftskanzleien sowie PR-Agenturen.[3]
Fälle
Der Fußballverein Hertha BSC vereitelte eine anstehende Betriebsratsgründung mit Hilfe der Kanzlei Heuking.[4]
Im März 2024 deckten die Aktion gegen Arbeitsunrecht und Correctiv eine Betriebsratsverhinderung mit Hilfe eines AVOs am Hasso-Plattner-Institut auf.[3][5]
Im Januar 2016 wurde im Spielesoftwareunternehmen Goodgame Studios mit Hilfe eines „Retention Working Group“ genannten AVOs eine anstehende Betriebsratsgründung vereitelt.[6][7]
Forschung
Bereits 2006 veröffentlichten die Sozialwissenschaftler Hauser-Ditz und Pries eine Studie zu AVOs.[8] Im Jahr 2010 folgte die Hans-Böckler-Stiftung mit einer Untersuchung von Herwig.[9]