| | NEUPACK warf Murat u.a. vor, er habe in einem Zeitungsinterview mit „EXPRESS – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit“ (Ausgabe 03-04/2014) falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, nämlich namentlich benannte NEUPACK-Führungskräfte bezichtigt, ihn und auch seine ebenfalls bei NEUPACK beschäftigte Ehefrau im Betrieb geschlagen zu haben. Dieser Behauptung trat Murat G.‘s Anwalt entgegen und betonte, es sei dem Interviewer bei der Abfassung des Textes eine Namensverwechslung unterlaufen. | | NEUPACK warf Murat u.a. vor, er habe in einem Zeitungsinterview mit „EXPRESS – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit“ (Ausgabe 03-04/2014) falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, nämlich namentlich benannte NEUPACK-Führungskräfte bezichtigt, ihn und auch seine ebenfalls bei NEUPACK beschäftigte Ehefrau im Betrieb geschlagen zu haben. Dieser Behauptung trat Murat G.‘s Anwalt entgegen und betonte, es sei dem Interviewer bei der Abfassung des Textes eine Namensverwechslung unterlaufen. |
| | Die zweite außerordentliche Kündigung, der der BR ebenfalls seine Zustimmung verweigert hatte, stützte sich auf die Behauptung, Murat G. habe sich krankschreiben lassen, obgleich er in Wahrheit arbeitsfähig gewesen sei. Er habe mithin unrechtmäßig Entgeltfortzahlung bezogen und schwere arbeitsvertragliche Verstöße begangen, indem er während des Zeitraums der von ihm mitgeteilten (und durch ärztliches Attest beglaubigten) Krankschreibung zu Hause Gartenarbeit verrichtet, sich auch beim Treppensteigen völlig beschwerdefrei fortbewegt und dabei auch Lasten getragen habe. Dies könnten zwei (noch vom Arbeitgeber zu benennende) Zeugen bestätigen, nachdem sie Murat G. dabei beobachtet hätten. Nach dem Vortrag des NEUPACK-Anwalts seien zusätzlich noch Privatdetektive damit beauftragt gewesen, Murat G. während der Zeit seiner Krankschreibung zu beobachten. Mit diesem Verhalten, so die NEUPACK-Anwälte, habe er seinen Arbeitgeber und die dort beschäftigten Kolleg(inn)en hintergangen, und im Unternehmen habe man deshalb kein Vertrauen mehr zu ihm. | | Die zweite außerordentliche Kündigung, der der BR ebenfalls seine Zustimmung verweigert hatte, stützte sich auf die Behauptung, Murat G. habe sich krankschreiben lassen, obgleich er in Wahrheit arbeitsfähig gewesen sei. Er habe mithin unrechtmäßig Entgeltfortzahlung bezogen und schwere arbeitsvertragliche Verstöße begangen, indem er während des Zeitraums der von ihm mitgeteilten (und durch ärztliches Attest beglaubigten) Krankschreibung zu Hause Gartenarbeit verrichtet, sich auch beim Treppensteigen völlig beschwerdefrei fortbewegt und dabei auch Lasten getragen habe. Dies könnten zwei (noch vom Arbeitgeber zu benennende) Zeugen bestätigen, nachdem sie Murat G. dabei beobachtet hätten. Nach dem Vortrag des NEUPACK-Anwalts seien zusätzlich noch Privatdetektive damit beauftragt gewesen, Murat G. während der Zeit seiner Krankschreibung zu beobachten. Mit diesem Verhalten, so die NEUPACK-Anwälte, habe er seinen Arbeitgeber und die dort beschäftigten Kolleg(inn)en hintergangen, und im Unternehmen habe man deshalb kein Vertrauen mehr zu ihm. |