*'''Anfechtung der Betriebsratswahl''': Die Geschäftsführung versuchte die Betriebsratswahl 2022 für Nichtig erklären zu lassen. Die Betriebsratswahl sei aus Sicht des Unternehmens nur durchgeführt worden, um die "erforderliche Kündigungen der eigenen Person zu blockieren". Zudem behauptet das Unternehmen keine Einladung zur Wahlversammlung bekommen zu haben und das die Initiator*innen diese auch im Frankfurter Testzentrum nicht ordnungsgemäß am Schwarzen Brett angekündigt hätten. Für eine rechtmäßige Betriebsratswahl sei beides notwendig, so das Unternehmen.<ref>Kevin Hoffmann: Frontberichte 05/2022: Frabus, Hagenbeck, Orpea/Residenz, VW, 2022-05-27, [https://arbeitsunrecht.de/frontberichte-05-2022-frabus-hagenbeck-orpea-residenz-vw/#anker01 https://arbeitsunrecht.de/frontberichte-05-2022-frabus-hagenbeck-orpea-residenz-vw/#anker03] </ref> | *'''Anfechtung der Betriebsratswahl''': Die Geschäftsführung versuchte die Betriebsratswahl 2022 für Nichtig erklären zu lassen. Die Betriebsratswahl sei aus Sicht des Unternehmens nur durchgeführt worden, um die "erforderliche Kündigungen der eigenen Person zu blockieren". Zudem behauptet das Unternehmen keine Einladung zur Wahlversammlung bekommen zu haben und das die Initiator*innen diese auch im Frankfurter Testzentrum nicht ordnungsgemäß am Schwarzen Brett angekündigt hätten. Für eine rechtmäßige Betriebsratswahl sei beides notwendig, so das Unternehmen.<ref>Kevin Hoffmann: Frontberichte 05/2022: Frabus, Hagenbeck, Orpea/Residenz, VW, 2022-05-27, [https://arbeitsunrecht.de/frontberichte-05-2022-frabus-hagenbeck-orpea-residenz-vw/#anker01 https://arbeitsunrecht.de/frontberichte-05-2022-frabus-hagenbeck-orpea-residenz-vw/#anker03] </ref> |