Solche Konstrukte bringen arbeitsrechtlich erhebliche Nachteile: Beispielsweise müssen sich Beschäftigte ein und derselben Firma bei Betriebsschließungen komplett neu bei anderen GmbHs der selben Firma bewerben, anstatt durch die Regelungen eines Betriebsübergangs geschützt zu sein. Zu guter Letzt könnten solche Konstrukte auch der Verschleierung von Gewinnen und der Schaffung von Versorgungsposten dienen. Denn jede GmbH braucht schließlich eine Geschäftsführung plus eigener Verwaltung. Theoretisch. | Solche Konstrukte bringen arbeitsrechtlich erhebliche Nachteile: Beispielsweise müssen sich Beschäftigte ein und derselben Firma bei Betriebsschließungen komplett neu bei anderen GmbHs der selben Firma bewerben, anstatt durch die Regelungen eines Betriebsübergangs geschützt zu sein. Zu guter Letzt könnten solche Konstrukte auch der Verschleierung von Gewinnen und der Schaffung von Versorgungsposten dienen. Denn jede GmbH braucht schließlich eine Geschäftsführung plus eigener Verwaltung. Theoretisch. |