Die Uni-Kliniken Bonn scheiterten am 14.06.2022 mit dem Versuch den Streik im eigenen Haus per Gerichtsbeschluss zu stoppen.
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Mit Hilfe der Kanzlei Seitz Partnerschaft wollte die Uni-Klinik Bonn einen Abbruch des Streiks per einstweiliger Verfügung erzwingen. Als Gründe benannte die Kanzlei:
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– Friedenspflicht wegen Tarifbindung/TVL
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– dass Personalfestlegungen und Quoten nicht tarifierbar seien
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– Unverhältnismäßigkeit des Streiks, zu hohe Auswirkungen auf Patient*innen
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Das Arbeitsgericht Bonn lehnte den Antrag auf die einstweilige Verfügung ab. Interessant hier vor allem die Bescheinigung, dass Quoten sehr wohl tarifierbar sind.