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Andere Vetretungsorgane
Die anderen Vertretungsorgane (alternative Vertretungsorgane, AVOs) sind Gremien abseits des Betriebsverfassungsgesetzes, die als Konkurrenz, Alternative oder Gegenmodell zu gesetzlich vorgesehenen und geschützten Betriebsräten dienen.
Zweck
Alternative Vertretungsorgane zählen zu den Erscheinungsformen des Union Busting. Das Handelsblatt sieht 2024 einen Trend.[1]
AVOs werden vom Management oder management-nahen Beschäftigten initiiert. Alternative Vertretungsorgane sollen Betriebsratsgründungen vorbeugen, verhindern oder eine erfolgreiche Betriebsratsverhinderung oder -zerschlagung dauerhaft absichern.
Andere Vertretungsorgane haben keine gesetzlichen Rechte, sondern sind auf Konsens und letztlich das Wohlwollen der Unternehmensleitung angewiesen, die häufig die Zusammensetzung der AVO bestimmt.[2]
Für die Einrichtung, Installation und Durchsetzung von AVOs bedienen sich Unternehmen spezialisierter Arbeitsrechts- und Wirtschaftskanzleien sowie PR-Agenturen.[3]
Fälle
Der Fußballverein Hertha BSC vereitelte eine anstehende Betriebsratsgründung mit Hilfe der Kanzlei Heuking.[4]
Beim Lieferdienst Flink heisst das alternative Vertretungsorgan „Ops Committees“. Die Mitglieder der Oops Committees werden vom Unternehmen ernannt. Gegenüber Beschäftigten werden die Oops Committees als "alternative Mitarbeitervertretung" und Ansprechpartner bei Problemen mit der Firma dargestellt. Sie sind aber im Gegensatz zu diesen nicht im Arbeitsrecht verankert.
Im März 2024 deckten die Aktion gegen Arbeitsunrecht und Correctiv eine Betriebsratsverhinderung mit Hilfe eines AVOs am Hasso-Plattner-Institut auf.[3][5]
Im Januar 2016 wurde im Spielesoftwareunternehmen Goodgame Studios mit Hilfe eines „Retention Working Group“ genannten AVOs eine anstehende Betriebsratsgründung vereitelt.[6][7]
Forschung
Bereits 2006 veröffentlichten die Sozialwissenschaftler Hauser-Ditz und Pries eine Studie zu AVOs.[8] Im Jahr 2010 folgte die Hans-Böckler-Stiftung mit einer Untersuchung von Herwig.[9]