Das Gericht lehnte weiter jedoch auch die Begründung der Kündigung wegen „Vertragsverletzung“ ab. Es stellte fest, dass die von Cycle Logistics behauptete Verweigerung der Arbeit nicht stattgefunden habe, da es durch das Unternehmen keine konkrete Arbeitsaufforderung gegeben habe. Die Kündigung war damit offensichtlich konstruiert um die Betriebsratswahl zu verhindern. Cycle Logistics kann jetzt noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Urteil einlegen. | Das Gericht lehnte weiter jedoch auch die Begründung der Kündigung wegen „Vertragsverletzung“ ab. Es stellte fest, dass die von Cycle Logistics behauptete Verweigerung der Arbeit nicht stattgefunden habe, da es durch das Unternehmen keine konkrete Arbeitsaufforderung gegeben habe. Die Kündigung war damit offensichtlich konstruiert um die Betriebsratswahl zu verhindern. Cycle Logistics kann jetzt noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Urteil einlegen. |