Anwältin Manuela Rahle aus der Kanzlei Vieker & Chatziparaskewas, sprach dagegen für den Betriebsrat und hielt entgegen, dass dies nicht stimme. Während der Versammlung habe der Betriebsrat das Hausrecht inne und zwar bis dieser selbst die Versammlung beende. Das Gericht muss nun über den Sachverhalt in einem Kammertermin entscheiden. Dabei sollte klar sein, dass Grundrechte nicht am Werkstor oder den Filialtüren enden. Diese Grundrechte hat die Filialleiterin in Detmold jedoch mit Füßen getreten. In Detmold laufen zudem zur Zeit weitere Verfahren wegen willkürlicher Schichteinteilugnen und Abmahnungen. | Anwältin Manuela Rahle aus der Kanzlei Vieker & Chatziparaskewas, sprach dagegen für den Betriebsrat und hielt entgegen, dass dies nicht stimme. Während der Versammlung habe der Betriebsrat das Hausrecht inne und zwar bis dieser selbst die Versammlung beende. Das Gericht muss nun über den Sachverhalt in einem Kammertermin entscheiden. Dabei sollte klar sein, dass Grundrechte nicht am Werkstor oder den Filialtüren enden. Diese Grundrechte hat die Filialleiterin in Detmold jedoch mit Füßen getreten. In Detmold laufen zudem zur Zeit weitere Verfahren wegen willkürlicher Schichteinteilugnen und Abmahnungen. |