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* Fall2
 
* Fall2
 
===Union Busting Methoden===
 
===Union Busting Methoden===
Diffamierung von Betriebsratsvorsitzenden, Klagewellen gegen Betriebsratsmitglieder, Unterstützung arbeitgeberfreundlicher Betriebsratslisten <ref>Kevin Hoffmann, Massives Union-Busting bei Aldi Nord [https://arbeitsunrecht.de/massives-union-busting-bei-aldi-nord/] 5.11. 2019 arebitsunrecht.de</ref>,
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Diffamierung von Betriebsratsvorsitzenden, Klagewellen gegen Betriebsratsmitglieder, Unterstützung arbeitgeberfreundlicher Betriebsratslisten <ref>Kevin Hoffmann, Massives Union-Busting bei Aldi Nord [https://arbeitsunrecht.de/massives-union-busting-bei-aldi-nord/] 5.11. 2019 arbeitsunrecht.de</ref>,
 
== Arbeitsbedingungen ==
 
== Arbeitsbedingungen ==
 
Seit 2014 hat Aldi Nord nach und nach neue (und damit schlechtere) Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen für die rund 36.000 Beschäftigten durchgesetzt. Mittlerweile konnte der Konzern in 30 von 32 Regionalgesellschaften in denen rund 34.000 Mitarbeiter arbeiten die neuen Verträge durchsetzen.Durch die neuen Arbeitsverträge verpflichten sich die Mitarbeiter unter anderem dazu ein neues Arbeitszeitmodell zu akzeptieren. Dieses sieht vor, dass die Mitarbeiter künftig in der Zeit zwischen 4 Uhr für und 23 Uhr abends eingesetzt werden können. Zudem sollen sich die Mitarbeiter verpflichten bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche Mehrarbeit und Überstunden zu leisten.
 
Seit 2014 hat Aldi Nord nach und nach neue (und damit schlechtere) Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen für die rund 36.000 Beschäftigten durchgesetzt. Mittlerweile konnte der Konzern in 30 von 32 Regionalgesellschaften in denen rund 34.000 Mitarbeiter arbeiten die neuen Verträge durchsetzen.Durch die neuen Arbeitsverträge verpflichten sich die Mitarbeiter unter anderem dazu ein neues Arbeitszeitmodell zu akzeptieren. Dieses sieht vor, dass die Mitarbeiter künftig in der Zeit zwischen 4 Uhr für und 23 Uhr abends eingesetzt werden können. Zudem sollen sich die Mitarbeiter verpflichten bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche Mehrarbeit und Überstunden zu leisten.
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