Die Minusstunden hatte Cycle Logistics jedoch zum Teil einseitig mit dem Urlaubsanspruch des Riders verrechnet. Dazu lehnte die Richterin jedoch eine Entscheidung ab, da diese Verrechnung laut ihr nicht ausreichend dargelegt worden sei. Die Richterin ließ sich in der Verhandlung zudem zu der Bemerkung herab, es ginge ja eh nicht um viel Geld. Gegen diese Ablehnung hat der Rider mit seinem Anwalt Anhörungsrüge eingelegt.<ref>Bericht der FAU Berlin, [https://deliverunion.fau.org/2021/11/26/another-win-against-cycle-logistics/ Wieder gegen Cycle Logistics gewonnen!], www.fau.org</ref> | Die Minusstunden hatte Cycle Logistics jedoch zum Teil einseitig mit dem Urlaubsanspruch des Riders verrechnet. Dazu lehnte die Richterin jedoch eine Entscheidung ab, da diese Verrechnung laut ihr nicht ausreichend dargelegt worden sei. Die Richterin ließ sich in der Verhandlung zudem zu der Bemerkung herab, es ginge ja eh nicht um viel Geld. Gegen diese Ablehnung hat der Rider mit seinem Anwalt Anhörungsrüge eingelegt.<ref>Bericht der FAU Berlin, [https://deliverunion.fau.org/2021/11/26/another-win-against-cycle-logistics/ Wieder gegen Cycle Logistics gewonnen!], www.fau.org</ref> |