Zum Aktionstag verbreitete André Vielstädte von der Tönnies-PR die Falschbehauptung, die Aktion gegen Arbeitsunrecht hätte ein Gesprächsangebot von Tönnies abgelehnt. Dieses Angebot hatte es nie gegeben. Die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht erwirkte in dieser Sache am 27. September 2019 am Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Tönnies Holding ApS & Co. KG und deren Pressesprecher '''André Vielstädte''' (Az. 28 O 356/19). <ref>Elmar Wigand Aktion gegen Arbeitsunrecht 07.10.2019 Arbeitsunrecht erwirkt einstweilige Verfügung gegen Tönnies https://arbeitsunrecht.de/arbeitsunrecht-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-toennies/</ref> | Zum Aktionstag verbreitete André Vielstädte von der Tönnies-PR die Falschbehauptung, die Aktion gegen Arbeitsunrecht hätte ein Gesprächsangebot von Tönnies abgelehnt. Dieses Angebot hatte es nie gegeben. Die Initiative aktion ./. arbeitsunrecht erwirkte in dieser Sache am 27. September 2019 am Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Tönnies Holding ApS & Co. KG und deren Pressesprecher '''André Vielstädte''' (Az. 28 O 356/19). <ref>Elmar Wigand Aktion gegen Arbeitsunrecht 07.10.2019 Arbeitsunrecht erwirkt einstweilige Verfügung gegen Tönnies https://arbeitsunrecht.de/arbeitsunrecht-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-toennies/</ref> |