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Flink lässt sich vor Gericht durch die Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law vertreten.
 
Flink lässt sich vor Gericht durch die Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law vertreten.
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==Arbeitsbedingungen==
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==xxx==
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Anfang September 2022 hatten Beschäftigte von Flink einen Wahlvorstand ge-
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wählt. Bei der Versammlung kam es zu Tumulten. An der Tür wurden nicht alle
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Beschäftigten eingelassen. Das Organisationsteam warf ihnen vor, leitende Posi-
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tionen im Unternehmen zu bekleiden. Führungskräfte sind laut Gesetz nicht wahlberechtigt.
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Doch die Ausgeschlossenen sagten, sie seien lediglich Schichtleiter:innen ohne Personalverantwortung.
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Die Anwaltskanzlei Pusch Wahlig reichte im Namen der Geschäftsführung beim Arbeitsgericht eine Klage ein und wollte
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den Abbruch der gesamten Wahl erreichen. Das begründete sie mit dem Chaos bei der Versammlung.
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Robert Snyder – einer der Beschäftigten, die die Betriebsratswahl initiiert
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hatten – verlas gleich zu Beginn ein vorbereitetes Statement. Snyder warf er der Ge-
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schäftsführung vor, Notlagen von Beschäftigten auszunutzen. Die Belegschaft
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bestehe vor allem aus Migrant:innen, die sich nicht gut mit dem deutschen Arbeitsrecht auskannten, sagte der gebürtige US-Amerikaner. Der Arbeitsalltag sei
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von Willkür der Vorgesetzten gegenüber ihren Untergebenen geprägt. Die Bezahlung komme oft unvollständig auf den
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Konten an. Die Beschäftigten lebten zudem in ständiger Unsicherheit vor einer
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plötzlichen Kündigung. Im Unternehmen herrsche eine „Kultur der Angst“.
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Deshalb sei die Wahl des Wahlvorstand Anfang September ein „historischer Tag“ für die Beschäftigten des Lieferdienstes
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gewesen, sagte Snyder. Das Ziel der Einladenden sei es lediglich gewesen, „die Standards des deutschen Arbeitsrechts
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bei Flink umzusetzen“. Doch die Geschäftsführung habe die Ergebnisse der Wahl nicht akzeptiert und versuche nun,
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die Mitbestimmung im Unternehmen zu verhindern.
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Martin Bechert, der Anwalt der Beschäftigten, warf seinem Gegenüber Pusch vor, gezielt „Lügen“ und
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„Verschwörungstheorien“ zu verbreiten, um die Beschäftigten zu diskreditieren und alle, die sie unterstützten. Ziel des
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Managements sei es, die Belegschaft einzuschüchtern. Flink wolle keinen Betriebsrat zulassen, sagte Bechert, sondern die umstrittene firmeninterne Struktur der „Ops Committees“ erhalten.
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Diese Gremien ähneln Betriebsräten, sind aber im Gegensatz zu diesen nicht im Arbeitsrecht verankert. „Ein Ops Comittee hat keine Rechte und keinen Kündigungsschutz“, kritisierte Bechert.
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Seine Mitglieder würden nicht gewählt, sondern von der Geschäftsführung ernannt. Daher sei es tendenziell arbeitgeberfreundlich. Der Anwalt ging noch weiter: Es handle sich nicht um eine Beschäf-
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tigtenvertretung, sondern um eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es sei, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen. Ihm sei bekannt, dass bereits Beschäftigte eine Kündigung er-
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halten hätten, nachdem sie sich gegenüber dem Ops Committee als Befürworter:innen eines Betriebsrates zu erkennen gegeben hätten, so Martin Bechert.
    
===Befristungen===
 
===Befristungen===
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