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| | ===Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren=== | | ===Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren=== |
| | + | Am 17. Januar 2023 fand eine Güte-Verhandlung zu den Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren Viktor B. und Elmar Wigand statt. Beide Fälle wurden nicht abgeschlossen. |
| | + | Elmar ist Pressesprecher des Vereins Aktion gegen Arbeitsunrecht und hatte von Dezember 2021 bis Mai 2022 mehrere Monate als Rider für Flink gearbeitet. Mit Viktor und weiteren Fahrer*innen hat er eine Betriebsratswahl für den Flink-Standort in Berlin angestoßen. Flink kündigte beiden.1 |
| | + | Flink ließ sich durch Sarah Erne, Mitarbeiterin der Flink-Rechtsabteilung, vertreten. Die Betriebsratsgründer vertrat der Berliner Rechtsanwalt Martin Bechert. |
| | + | Obwohl Flink operativ ein straffes und hierarchisches Unternehmen ist, das aus der Berliner Zentrale geleitet wird, firmiert es rechtlich über eine Flink SE in Luxemburg und diverse „Flink Expansion GmbHs“. Die Behauptung scheinselbständiger Unternehmen dient nach unserer Auffassung zur Erschwerung der Organisierbarkeit. Bei Licht betrachtet handelt es sich um Täuschungsmanöver, um deutsche Gesetze mit Hütchenspielertricks auszuhebeln. |
| | + | Solche Konstrukte bringen arbeitsrechtlich erhebliche Nachteile: Beispielsweise müssen sich Beschäftigte ein und derselben Firma bei Betriebsschließungen komplett neu bei anderen GmbHs der selben Firma bewerben, anstatt durch die Regelungen eines Betriebsübergangs geschützt zu sein. Zu guter Letzt könnten solche Konstrukte auch der Verschleierung von Gewinnen und der Schaffung von Versorgungsposten dienen. Denn jede GmbH braucht schließlich eine Geschäftsführung plus eigener Verwaltung. Theoretisch. |
| | + | In Berlin ist an der Brunnenstr. 19-21 praktischerweise Martin Esch Geschäftsführer aller vier GmbHs. Martin Esch tritt auch als Geschäftsführer der Flink SE auf. |
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| − | | + | In der Verhandlung am 14. März 2023 der 34. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin unter dem Vorsitzenden Richter Claus-Peter Morof, gab es einen Teilerfolg: Drei Kündigungsversuche von Flink gegenüber Elmar Wigand (außer Rider bei Flink auch Pressesprechers der aktion ./. arbeitsunrecht) wies das Gericht zurück. |
| − | | + | Allerdings hob das Gericht das Arbeitsverhältnis wegen dessen publizistischer Tätigkeiten auf. Damit ist die Union Busting-Strategie von Flink ist in erster Instanz leider aufgegangen. Die Rede ist von einer sich selbst erfüllenden aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleistern: Schamlos lügen, diffamieren, öffentlich brandmarken, intrigieren, schikanieren & bespitzeln — und wenn die Betroffenen sich wehren, wenn jemand in gebotener Schärfe öffentlich Kritik übt, dann ist laut Arbeitsgericht „keine gedeihliche Zusammenarbeit“ mehr möglich. |
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