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In Berlin ist an der Brunnenstr. 19-21 praktischerweise Martin Esch Geschäftsführer aller vier GmbHs. Martin Esch tritt auch als Geschäftsführer der Flink SE auf.
 
In Berlin ist an der Brunnenstr. 19-21 praktischerweise Martin Esch Geschäftsführer aller vier GmbHs. Martin Esch tritt auch als Geschäftsführer der Flink SE auf.
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In der Verhandlung am 14. März 2023 der 34. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin unter dem Vorsitzenden Richter Claus-Peter Morof, gab es einen Teilerfolg: Drei Kündigungsversuche von Flink gegenüber Elmar Wigand (außer Rider bei Flink auch Pressesprechers der aktion ./. arbeitsunrecht) wies das Gericht zurück.  
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<ref>[https://arbeitsunrecht.de/warum-laesst-flink-nicht-einfach-einen-betriebsrat-waehlen/ Jessica Reisner''Warum lässt Flink nicht einfach einen Betriebsrat wählen?'']''arbeitsunrecht.de''. 26. 1. 2023</ref>
Allerdings hob das Gericht das  Arbeitsverhältnis wegen dessen publizistischer Tätigkeiten auf. Damit ist die Union Busting-Strategie von Flink ist in erster Instanz leider aufgegangen. Die Rede ist von einer sich selbst erfüllenden aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleistern: Schamlos lügen, diffamieren, öffentlich brandmarken, intrigieren, schikanieren & bespitzeln — und wenn die Betroffenen sich wehren, wenn jemand in gebotener Schärfe öffentlich Kritik übt, dann ist laut Arbeitsgericht „keine gedeihliche Zusammenarbeit“ mehr möglich.
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In der Verhandlung am 14. März 2023 der 34. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin unter dem Vorsitzenden Richter Claus-Peter Morof gab es einen Teilerfolg: Drei Kündigungsversuche von Flink gegenüber Elmar Wigand (außer Rider bei Flink auch Pressesprechers der aktion ./. arbeitsunrecht) wies das Gericht zurück.  
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Allerdings hob das Gericht das  Arbeitsverhältnis wegen dessen publizistischer Tätigkeiten auf. Damit ist die Union Busting-Strategie von Flink ist in erster Instanz leider aufgegangen. Nach einer aktiven und mutwilligen Vergiftung der Arbeitsbeziehungen durch das Management und dessen Dienstleistern ist laut Arbeitsgericht „keine gedeihliche Zusammenarbeit“ mehr möglich.
     
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