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===Betriebsratsbehinderung in Berlin===
 
===Betriebsratsbehinderung in Berlin===
Anfang September 2022 hatten Beschäftigte von Flink einen Wahlvorstand ge-
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Anfang September 2022 hatten Beschäftigte von Flink einen Wahlvorstand gewählt. Bei der Versammlung kam es zu Tumulten. An der Tür wurden nicht alle
wählt. Bei der Versammlung kam es zu Tumulten. An der Tür wurden nicht alle
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Beschäftigten eingelassen. Das Organisationsteam warf ihnen vor, leitende Positionen im Unternehmen zu bekleiden. Führungskräfte sind laut Gesetz nicht wahlberechtigt.  
Beschäftigten eingelassen. Das Organisationsteam warf ihnen vor, leitende Posi-
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Doch die Ausgeschlossenen sagten, sie seien lediglich Schichtleiter:innen ohne Personalverantwortung. Die Anwaltskanzlei Pusch Wahlig reichte im Namen der Geschäftsführung beim Arbeitsgericht eine Klage ein und wollte den Abbruch der gesamten Wahl erreichen. Das begründete sie mit dem Chaos bei der Versammlung.  
tionen im Unternehmen zu bekleiden. Führungskräfte sind laut Gesetz nicht wahlberechtigt.  
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Robert Snyder – einer der Beschäftigten, die die Betriebsratswahl initiiert hatten – verlas zu Beginn ein Statement. Snyder warf der Geschäftsführung vor, Notlagen von Beschäftigten auszunutzen. Die Belegschaft bestehe vor allem aus Migrant:innen, die sich nicht gut mit dem deutschen Arbeitsrecht auskannten, sagte der gebürtige US-Amerikaner. Der Arbeitsalltag sei von Willkür der Vorgesetzten gegenüber ihren Untergebenen geprägt. Die Bezahlung komme oft unvollständig auf den Konten an. Die Beschäftigten lebten zudem in ständiger Unsicherheit vor einer plötzlichen Kündigung. Im Unternehmen herrsche eine „Kultur der Angst“.
Doch die Ausgeschlossenen sagten, sie seien lediglich Schichtleiter:innen ohne Personalverantwortung.
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Deshalb sei die Wahl des Wahlvorstand Anfang September ein „historischer Tag“ für die Beschäftigten des Lieferdienstes gewesen, sagte Snyder. Das Ziel der Einladenden sei es lediglich gewesen, „die Standards des deutschen Arbeitsrechts bei Flink umzusetzen“. Doch die Geschäftsführung habe die Ergebnisse der Wahl nicht akzeptiert und versuche nun, die Mitbestimmung im Unternehmen zu verhindern.  
Die Anwaltskanzlei Pusch Wahlig reichte im Namen der Geschäftsführung beim Arbeitsgericht eine Klage ein und wollte
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den Abbruch der gesamten Wahl erreichen. Das begründete sie mit dem Chaos bei der Versammlung.  
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Robert Snyder – einer der Beschäftigten, die die Betriebsratswahl initiiert
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hatten – verlas gleich zu Beginn ein vorbereitetes Statement. Snyder warf er der Ge-
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schäftsführung vor, Notlagen von Beschäftigten auszunutzen. Die Belegschaft
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bestehe vor allem aus Migrant:innen, die sich nicht gut mit dem deutschen Arbeitsrecht auskannten, sagte der gebürtige US-Amerikaner. Der Arbeitsalltag sei
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von Willkür der Vorgesetzten gegenüber ihren Untergebenen geprägt. Die Bezahlung komme oft unvollständig auf den
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Konten an. Die Beschäftigten lebten zudem in ständiger Unsicherheit vor einer
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plötzlichen Kündigung. Im Unternehmen herrsche eine „Kultur der Angst“.
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Deshalb sei die Wahl des Wahlvorstand Anfang September ein „historischer Tag“ für die Beschäftigten des Lieferdienstes
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gewesen, sagte Snyder. Das Ziel der Einladenden sei es lediglich gewesen, „die Standards des deutschen Arbeitsrechts
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bei Flink umzusetzen“. Doch die Geschäftsführung habe die Ergebnisse der Wahl nicht akzeptiert und versuche nun,
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die Mitbestimmung im Unternehmen zu verhindern.  
      
===Oops-Committees als Pseudo-Vertretung ===
 
===Oops-Committees als Pseudo-Vertretung ===
Martin Bechert, der Anwalt der Beschäftigten, warf seinem Gegenüber Pusch vor, gezielt Lügen und
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Martin Bechert, der Anwalt der Beschäftigten, warf seinem Gegenüber Pusch vor, gezielt Lügen und Verschwörungstheorien zu verbreiten, um die Beschäftigten zu diskreditieren und alle, die sie unterstützten. Ziel des Managements sei es, die Belegschaft einzuschüchtern. Flink wolle keinen Betriebsrat zulassen, sagte Bechert, sondern die umstrittene firmeninterne Struktur der „Ops Committees“ erhalten.
Verschwörungstheorien zu verbreiten, um die Beschäftigten zu diskreditieren und alle, die sie unterstützten. Ziel des
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Managements sei es, die Belegschaft einzuschüchtern. Flink wolle keinen Betriebsrat zulassen, sagte Bechert, sondern die umstrittene firmeninterne Struktur der „Ops Committees“ erhalten.
   
Diese Gremien ähneln Betriebsräten, sind aber im Gegensatz zu diesen nicht im Arbeitsrecht verankert. „Ein Ops Comittee hat keine Rechte und keinen Kündigungsschutz“, kritisierte Bechert.
 
Diese Gremien ähneln Betriebsräten, sind aber im Gegensatz zu diesen nicht im Arbeitsrecht verankert. „Ein Ops Comittee hat keine Rechte und keinen Kündigungsschutz“, kritisierte Bechert.
 
Seine Mitglieder würden nicht gewählt, sondern von der Geschäftsführung ernannt. Daher sei es tendenziell arbeitgeberfreundlich. Es handle sich nicht um eine Beschäftigtenvertretung, sondern um eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es sei, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen. Ihm sei bekannt, dass bereits Beschäftigte eine Kündigung erhalten hätten, nachdem sie sich gegenüber dem Ops Committee als Befürworter:innen eines Betriebsrates zu erkennen gegeben hätten, so Martin Bechert.
 
Seine Mitglieder würden nicht gewählt, sondern von der Geschäftsführung ernannt. Daher sei es tendenziell arbeitgeberfreundlich. Es handle sich nicht um eine Beschäftigtenvertretung, sondern um eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es sei, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen. Ihm sei bekannt, dass bereits Beschäftigte eine Kündigung erhalten hätten, nachdem sie sich gegenüber dem Ops Committee als Befürworter:innen eines Betriebsrates zu erkennen gegeben hätten, so Martin Bechert.
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===Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren===
 
===Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren===
 
Am 17. Januar 2023 fand eine Güte-Verhandlung zu den Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren Viktor B. und Elmar Wigand statt. Beide Fälle wurden nicht abgeschlossen.
 
Am 17. Januar 2023 fand eine Güte-Verhandlung zu den Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren Viktor B. und Elmar Wigand statt. Beide Fälle wurden nicht abgeschlossen.
Elmar ist Pressesprecher des Vereins Aktion gegen Arbeitsunrecht und hatte von Dezember 2021 bis Mai 2022 mehrere Monate als Rider für Flink gearbeitet. Mit Viktor und weiteren  Fahrer*innen hat er eine Betriebsratswahl für den Flink-Standort in Berlin angestoßen. Flink kündigte beiden.1
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Elmar ist Pressesprecher des Vereins Aktion gegen Arbeitsunrecht und hatte von Dezember 2021 bis Mai 2022 mehrere Monate als Rider für Flink gearbeitet. Mit Viktor und weiteren  Fahrer*innen hat er eine Betriebsratswahl für den Flink-Standort in Berlin angestoßen. Flink kündigte beiden.
 
Flink ließ sich durch Sarah Erne, Mitarbeiterin der Flink-Rechtsabteilung, vertreten. Die Betriebsratsgründer vertrat der Berliner Rechtsanwalt Martin Bechert.
 
Flink ließ sich durch Sarah Erne, Mitarbeiterin der Flink-Rechtsabteilung, vertreten. Die Betriebsratsgründer vertrat der Berliner Rechtsanwalt Martin Bechert.
 
Obwohl Flink operativ ein straffes und hierarchisches Unternehmen ist, das aus der Berliner Zentrale geleitet wird, firmiert es rechtlich über eine Flink SE in Luxemburg und diverse „Flink Expansion GmbHs“. Die Behauptung scheinselbständiger Unternehmen dient nach unserer Auffassung zur Erschwerung der Organisierbarkeit. Bei Licht betrachtet handelt es sich um Täuschungsmanöver, um deutsche Gesetze mit Hütchenspielertricks auszuhebeln.
 
Obwohl Flink operativ ein straffes und hierarchisches Unternehmen ist, das aus der Berliner Zentrale geleitet wird, firmiert es rechtlich über eine Flink SE in Luxemburg und diverse „Flink Expansion GmbHs“. Die Behauptung scheinselbständiger Unternehmen dient nach unserer Auffassung zur Erschwerung der Organisierbarkeit. Bei Licht betrachtet handelt es sich um Täuschungsmanöver, um deutsche Gesetze mit Hütchenspielertricks auszuhebeln.
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