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, 12:14, 8. Sep. 2023
Ops Comittee
Diese Gremien ähneln Betriebsräten, sind aber im Gegensatz zu diesen nicht im Arbeitsrecht verankert. „Ein Ops Comittee hat keine Rechte und keinen Kündigungsschutz“, kritisierte Bechert.
Seine Mitglieder würden nicht gewählt, sondern von der Geschäftsführung ernannt. Daher sei es tendenziell arbeitgeberfreundlich. Es handle sich nicht um eine Beschäftigtenvertretung, sondern um eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es sei, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen. Ihm sei bekannt, dass bereits Beschäftigte eine Kündigung erhalten hätten, nachdem sie sich gegenüber dem Ops Committee als Befürworter:innen eines Betriebsrates zu erkennen gegeben hätten, so Martin Bechert.<ref>[https://arbeitsunrecht.de/wp-content/uploads/2022/11/20221115_tagesspiegel-Seite-12_flink-betriebsrat-berlin-kein-weiterkommen.pdf ''Kein Weiterkommen'']''Tagesspiegel''. 15. 11. 2022</ref>