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141 Bytes hinzugefügt ,  18:01, 24. Okt. 2024
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Martin Bechert, der Anwalt der Beschäftigten, warf seinem Gegenüber Pusch vor, gezielt Lügen und Verschwörungstheorien zu verbreiten, um die Beschäftigten zu diskreditieren und alle, die sie unterstützten. Ziel des Managements sei es, die Belegschaft einzuschüchtern. Flink wolle keinen Betriebsrat zulassen, sagte Bechert, sondern die umstrittene firmeninterne Struktur der „Ops Committees“ erhalten.
 
Martin Bechert, der Anwalt der Beschäftigten, warf seinem Gegenüber Pusch vor, gezielt Lügen und Verschwörungstheorien zu verbreiten, um die Beschäftigten zu diskreditieren und alle, die sie unterstützten. Ziel des Managements sei es, die Belegschaft einzuschüchtern. Flink wolle keinen Betriebsrat zulassen, sagte Bechert, sondern die umstrittene firmeninterne Struktur der „Ops Committees“ erhalten.
 
Die Mitglieder der Oops Committees werden vom Unternehmen ernannt. Gegenüber Beschäftigten werden die Ops Committees als "alternative Mitarbeitervertretung" und Ansprechpartner bei Problemen mit der Firma dargestellt. Sie sind aber im Gegensatz zu diesen nicht im Arbeitsrecht verankert. „Ein Ops Comittee hat keine Rechte und keinen Kündigungsschutz“, kritisierte Bechert.
 
Die Mitglieder der Oops Committees werden vom Unternehmen ernannt. Gegenüber Beschäftigten werden die Ops Committees als "alternative Mitarbeitervertretung" und Ansprechpartner bei Problemen mit der Firma dargestellt. Sie sind aber im Gegensatz zu diesen nicht im Arbeitsrecht verankert. „Ein Ops Comittee hat keine Rechte und keinen Kündigungsschutz“, kritisierte Bechert.
Seine Mitglieder würden nicht gewählt, sondern von der Geschäftsführung ernannt. Daher sei es tendenziell arbeitgeberfreundlich. Es handle sich nicht um eine Beschäftigtenvertretung, sondern um eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es sei, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen. Ihm sei bekannt, dass bereits Beschäftigte eine Kündigung erhalten hätten, nachdem sie sich gegenüber dem Ops Committee als Befürworter:innen eines Betriebsrates zu erkennen gegeben hätten, so Martin Bechert.<ref>[https://arbeitsunrecht.de/wp-content/uploads/2022/11/20221115_tagesspiegel-Seite-12_flink-betriebsrat-berlin-kein-weiterkommen.pdf ''Kein Weiterkommen'']''Tagesspiegel''. 15. 11. 2022</ref> Die Bezeichnung der Ops Committees als "faschistoides Spitzelsystem" versuchte Flink erfolglos gerichtlich zu verbieten.<ref>{{Cite web|Author=Christian Lelek|title=Scheinbetriebsräte: Lieferdienst Flink knickt ein|websiteTitle=nd-aktuell.de|url=https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185155.meinungsfreiheit-scheinbetriebsraete-lieferdienst-flink-knickt-ein.html|Zugriffsdatum=2024-10-24}}</ref>   
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Seine Mitglieder würden nicht gewählt, sondern von der Geschäftsführung ernannt. Daher sei es tendenziell arbeitgeberfreundlich. Es handle sich nicht um eine Beschäftigtenvertretung, sondern um eine perfide Einrichtung, deren eigentlicher Zweck es sei, die Belegschaft auszuhorchen und gefügig zu machen. Ihm sei bekannt, dass bereits Beschäftigte eine Kündigung erhalten hätten, nachdem sie sich gegenüber dem Ops Committee als Befürworter:innen eines Betriebsrates zu erkennen gegeben hätten, so Martin Bechert.<ref>[https://arbeitsunrecht.de/wp-content/uploads/2022/11/20221115_tagesspiegel-Seite-12_flink-betriebsrat-berlin-kein-weiterkommen.pdf ''Kein Weiterkommen'']''Tagesspiegel''. 15. 11. 2022</ref> Die Bezeichnung der Ops Committees als "faschistoides Spitzelsystem" versuchte Flink erfolglos gerichtlich zu verbieten. Das Gericht sah dies als eine zulässige Meinungsäußerung, die Bechert ausführlich und mit genügend Einbettungsmaterial darlegen könne.<ref>{{Cite web|Author=Christian Lelek|title=Scheinbetriebsräte: Lieferdienst Flink knickt ein|websiteTitle=nd-aktuell.de|url=https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185155.meinungsfreiheit-scheinbetriebsraete-lieferdienst-flink-knickt-ein.html|Zugriffsdatum=2024-10-24}}</ref>   
    
===Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren===
 
===Kündigungsschutzklagen der Flink-Betriebsratsinitiatoren===
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