| "„Es ist einfach zu erklären, weil sobald ein zweites Betriebsratsgremium existiert, besteht die Möglichkeit, dass ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden kann und der Gesamtbetriebsrat kann – laut dem Gesetz in Deutschland – dann auch Wahlvorstände einsetzen. Das heißt, man muss keine Wahlversammlung mehr machen, sondern es reicht, wenn man drei interessierte KollegInnen hat, die sagen ‚wir wollen einen Betriebsrat gründen‘, dann kann der Gesamtbetriebsrat per Beschluss drei KollegInnen als Wahlvorstand einsetzen und diese haben dann den Auftrag, die Wahlen in dem Betrieb quasi zu organisieren.“ | | "„Es ist einfach zu erklären, weil sobald ein zweites Betriebsratsgremium existiert, besteht die Möglichkeit, dass ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden kann und der Gesamtbetriebsrat kann – laut dem Gesetz in Deutschland – dann auch Wahlvorstände einsetzen. Das heißt, man muss keine Wahlversammlung mehr machen, sondern es reicht, wenn man drei interessierte KollegInnen hat, die sagen ‚wir wollen einen Betriebsrat gründen‘, dann kann der Gesamtbetriebsrat per Beschluss drei KollegInnen als Wahlvorstand einsetzen und diese haben dann den Auftrag, die Wahlen in dem Betrieb quasi zu organisieren.“ |