| | Um die Wahl eines zweiten Alnatura-Betriebsrats in Bremen gibt es seit 2015 juristische Auseinandersetzungen.<ref>Tina Groll: Biosupermärkte: Betriebsrat unerwünscht, [https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2019-04/biosupermaerkte-dennree-alnatura-betriebsrat-arbeitgeber-lebensmitteleinzelhandel?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F Die Zeit], 23.4.2019</ref> <ref>Simone Schnase: Arbeitnehmer bei Bio-Kette Alnatura - Betriebsräte werden abgeblockt, [https://taz.de/Arbeitnehmer-bei-Bio-Kette-Alnatura/!5574661/ taz], 4.3.2019.</ref> <ref> Arbeitsunrecht Frontberichte 2019[https://arbeitsunrecht.de/frontberichte-03-2019/#anker05]</ref> | | Um die Wahl eines zweiten Alnatura-Betriebsrats in Bremen gibt es seit 2015 juristische Auseinandersetzungen.<ref>Tina Groll: Biosupermärkte: Betriebsrat unerwünscht, [https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2019-04/biosupermaerkte-dennree-alnatura-betriebsrat-arbeitgeber-lebensmitteleinzelhandel?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F Die Zeit], 23.4.2019</ref> <ref>Simone Schnase: Arbeitnehmer bei Bio-Kette Alnatura - Betriebsräte werden abgeblockt, [https://taz.de/Arbeitnehmer-bei-Bio-Kette-Alnatura/!5574661/ taz], 4.3.2019.</ref> <ref> Arbeitsunrecht Frontberichte 2019[https://arbeitsunrecht.de/frontberichte-03-2019/#anker05]</ref> |
| − | Der [[Verdi]]-Sekretär [[Orhan Akman]] erklärt dies in einem Beitrag des Deutschlandfunks vom 2. Mai 2019 so: <blockquote>„Es ist einfach zu erklären, weil sobald ein zweites Betriebsratsgremium existiert, besteht die Möglichkeit, dass ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden kann und der Gesamtbetriebsrat kann – laut dem Gesetz in Deutschland – dann auch Wahlvorstände einsetzen. Das heißt, man muss keine Wahlversammlung mehr machen, sondern es reicht, wenn man drei interessierte KollegInnen hat, die sagen ‚wir wollen einen Betriebsrat gründen‘, dann kann der Gesamtbetriebsrat per Beschluss drei KollegInnen als Wahlvorstand einsetzen und diese haben dann den Auftrag, die Wahlen in dem Betrieb quasi zu organisieren.“</blockquote> | + | Der [[Verdi]]-Sekretär Orhan Akman erklärt dies in einem Beitrag des Deutschlandfunks vom 2. Mai 2019 so: <blockquote>„Es ist einfach zu erklären, weil sobald ein zweites Betriebsratsgremium existiert, besteht die Möglichkeit, dass ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden kann und der Gesamtbetriebsrat kann – laut dem Gesetz in Deutschland – dann auch Wahlvorstände einsetzen. Das heißt, man muss keine Wahlversammlung mehr machen, sondern es reicht, wenn man drei interessierte KollegInnen hat, die sagen ‚wir wollen einen Betriebsrat gründen‘, dann kann der Gesamtbetriebsrat per Beschluss drei KollegInnen als Wahlvorstand einsetzen und diese haben dann den Auftrag, die Wahlen in dem Betrieb quasi zu organisieren.“</blockquote> |