Im Anschluss kündigte die Geschäftsführung den zwei Kollegen fristlos und sprach gegen die schwangere Kollegin ein Beschäftigungsverbot aus. Kurz darauf erhielt auch sie eine fristlose Kündigung. Bei allen Kündigungen ist „aus wichtigem Grund“ als Kündigungsgrund angegeben. Mittlerweile hat die Geschäftsführung drei weiteren Mitarbeiter*innen gekündigt. Die Gewerkschaft Verdi hat angekündigt gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeiter*innen gegen die Kündigungen zu klagen. Bisher stehen noch keine Arbeitsgerichtstermine für die Verhandlung der Kündigungen fest. | Im Anschluss kündigte die Geschäftsführung den zwei Kollegen fristlos und sprach gegen die schwangere Kollegin ein Beschäftigungsverbot aus. Kurz darauf erhielt auch sie eine fristlose Kündigung. Bei allen Kündigungen ist „aus wichtigem Grund“ als Kündigungsgrund angegeben. Mittlerweile hat die Geschäftsführung drei weiteren Mitarbeiter*innen gekündigt. Die Gewerkschaft Verdi hat angekündigt gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeiter*innen gegen die Kündigungen zu klagen. Bisher stehen noch keine Arbeitsgerichtstermine für die Verhandlung der Kündigungen fest. |