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==Union Busting==
 
==Union Busting==
===Bagatellkündigung===
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===Konstruierte Abmahnungen gegen Betriebsratsmitglied Angela W. 2021===
2015 versuchte Netto die Kassiererin Angela W. in Paderborn durch eine fristlose Bagatellkündigung auf die Straße zu setzen.
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Netto warf ihr vor, an der Kasse während der Arbeitszeit ein Bonbon gelutscht zu haben, welches ihr dann auf die Ware eines Kunden gefallen sei. Dies nahm Netto zum Anlass für eine fristlose Kündigung. Angela W. klagte jedoch vor dem Arbeitsgericht Paderborn auf Wiedereinstellung. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung am 3. März 2016 für unwirksam (Aktenzeichen 2 Ca 1217/15)<ref>[https://www.mehr-brutto-von-netto.de/pdf/Urteil-mit-Begruendung-Bonbon-Angy-Angela-Webster.pdf Urteil mit Begründung]</ref>.
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Damals vermutete Angela W., dass man sie loswerden wollte, weil sie aufdeckte, dass Netto Fehlstunden trotz Krankmeldung als Minusstunden verbucht hat. Kurz darauf wählten ihre Kolleg*innen sie zudem in den neuen Betriebsrat.
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===Abmahnungen===
   
Im Juni 2021 setzte Netto das Union Busting gegen das Betriebsratsmitglied Angela W. mit zwei konstruierten Abmahnungen fort.  
 
Im Juni 2021 setzte Netto das Union Busting gegen das Betriebsratsmitglied Angela W. mit zwei konstruierten Abmahnungen fort.  
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Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Paderborn zu den beiden Abmahnungen am 10. November 2021 endete ohne eine Einigung (Aktenzeichen 2 Ca 935/21).
 
Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Paderborn zu den beiden Abmahnungen am 10. November 2021 endete ohne eine Einigung (Aktenzeichen 2 Ca 935/21).
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===Versuch der Bagatellkündigung gegen Angela W. 2015===
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2015 versuchte Netto die Kassiererin Angela W. in Paderborn durch eine fristlose Bagatellkündigung auf die Straße zu setzen.
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Netto warf ihr vor, an der Kasse während der Arbeitszeit ein Bonbon gelutscht zu haben, welches ihr dann auf die Ware eines Kunden gefallen sei. Dies nahm Netto zum Anlass für eine fristlose Kündigung. Angela W. klagte jedoch vor dem Arbeitsgericht Paderborn auf Wiedereinstellung. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung am 3. März 2016 für unwirksam (Aktenzeichen 2 Ca 1217/15)<ref>[https://www.mehr-brutto-von-netto.de/pdf/Urteil-mit-Begruendung-Bonbon-Angy-Angela-Webster.pdf Urteil mit Begründung]</ref>.
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Damals vermutete Angela W., dass man sie loswerden wollte, weil sie aufdeckte, dass Netto Fehlstunden trotz Krankmeldung als Minusstunden verbucht hat. Kurz darauf wählten ihre Kolleg*innen sie zudem in den neuen Betriebsrat.
    
=== Filialschließungen 2012 in Göttingen ===
 
=== Filialschließungen 2012 in Göttingen ===
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