Ein erstes in Auftrag gegebenes Gutachten einer weiteren Anwaltskanzlei kam zum Schluss, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machbar ist, einen Institutsrat mit Rechten wie Zugriff auf Gehaltsdaten auszustatten. Das Gutachten der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law sah keine rechtlichen Probleme. | Ein erstes in Auftrag gegebenes Gutachten einer weiteren Anwaltskanzlei kam zum Schluss, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machbar ist, einen Institutsrat mit Rechten wie Zugriff auf Gehaltsdaten auszustatten. Das Gutachten der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law sah keine rechtlichen Probleme. |