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Was die Kanzlei unter "gemeinschaftlichen Denken" versteht, ist auch angesichts des Seminarangebots mit Titeln wie "Störenfriede im Betrieb" fragwürdig.  
 
Was die Kanzlei unter "gemeinschaftlichen Denken" versteht, ist auch angesichts des Seminarangebots mit Titeln wie "Störenfriede im Betrieb" fragwürdig.  
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Wie eine Anleitung und Anregung zur Verhinderung einer Betriebsratsgründung liest sich auch der Artikel auf der Kanzleiwebseite "'''Die erstmalige Bildung eines Betriebsrates – Lassen Sie sich nicht überrumpeln!'''"<ref name=":1">Die erstmalige Bildung eines Betriebsrates – Lassen Sie sich nicht überrumpeln!,  https://www.rae-schreiner.de/die-erstmalige-bildung-eines-betriebsrates-lassen-sie-sich-nicht-ueberrumpeln/, abgerufen am 18.06.2024</ref>. Schon allein die Überschrift lässt fragen, wieso ein seriöser Unternehmer sich überrumpelt fühlt, wenn Arbeitnehmer ein grundlegendes und gesetzlich verbrieftes Recht wahrnehmen wollen. Die Gewerkschaft wird in diesem Artikel natürlich auch als Feind und böser Anstifter ausgemacht. "Vorrangiges Ziel einer Gewerkschaft ist die Mitgliederwerbung." Da die Gewerkschaft "meist eher eigene Interessen verfolgt als das Wohl des Unternehmens und der Arbeitnehmer des Betriebs" wird dem armen Unternehmer daher ganz uneigennützig geraten die Mitbestimmung in die Hände von Schreiner+Partner zu legen. 
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Wie eine Anleitung und Anregung zur Verhinderung einer Betriebsratsgründung liest sich auch der Artikel auf der Kanzleiwebseite "'''Die erstmalige Bildung eines Betriebsrates – Lassen Sie sich nicht überrumpeln!'''"<ref name=":1">Die erstmalige Bildung eines Betriebsrates – Lassen Sie sich nicht überrumpeln!,  https://www.rae-schreiner.de/die-erstmalige-bildung-eines-betriebsrates-lassen-sie-sich-nicht-ueberrumpeln/, abgerufen am 18.06.2024</ref>. Schon allein die Überschrift lässt fragen, wieso ein seriöser Unternehmer sich überrumpelt fühlt, wenn Arbeitnehmer ein grundlegendes und gesetzlich verbrieftes Recht wahrnehmen wollen.  
    
== Fälle==
 
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