Pusch Wahlig Workplace Law

Rechtsform Partnerschaft von Rechtsanwälten
Sitz Hauptsitz Berlin, weitere Büros in Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Hamburg und Köln
Leitung Tobias Pusch, Thomas Wahlig (Partner)
Mitarbeiterzahl ca. 60 Rechtsanwälte, davon einige ebenfalls Partner
Branche Arbeitsrecht
Website https://pwwl.de/

Stand: 9.1.2023

Die Anwaltskanzlei Pusch Wahlig Workplace Law (PPWL) ist auf Arbeitsrecht für Arbeitgeber spezialisiert. Pusch Wahlig betreibt neben dem Stammsitz in Berlin Büros in Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Hamburg und Köln.[1]

Wenn ein Unternehmen Pusch Wahlig engagiert, bedeutet das für den Betriebsrat und alle engagierten Gewerkschaftsmitglieder Alarmstufe rot. PPWL wird nicht angeheuert, um Sozialpartnerschaft und friedliches Miteinander zu befördern. Die Kanzlei ist für eine harte, skrupellose Gangart gegen arbeitgeber-unabhängige Organisierung bekannt.

Sie agiert nicht selten in einer rechtlichen Grauzone oder an der Grenze zur Legalität, um autoritäre, anti-demokratische und arbeitnehmerfeindlichen Ziele ihrer Mandanten umzusetzen, also Betriebsräte und Tarifverträge zu verhindern.

Ihrem sado-masochistisch angehauchten Slogan "Pushing boundaries. Together." wird die Kanzlei mehr als gerecht, wenn man sich Fälle anschaut, mit denen sie in Erscheinung getreten ist. Ihre Methoden sind schmerzhaft, teils grausam. Der Slogan ist auch deshalb interessant, weil er auf eine selbstverliebte Weise mit dem eigentümlichen Namen des Kanzleimitbegründers und Arbeitsrechts-Hardliners Tobias Pusch spielt.

Fälle

Pusch Wahlig Workplace Law hatte im Zusammenhang mit der Behinderung von Betriebsratsarbeit unter anderem Mandate folgender Unternehmen inne:

Methoden

  • Alternative Vertretungsorgane — von der Geschäftsleitung installierte Pseudo-Betriebsräte sollen einer Betriebsratsgründung vorbeugen oder eine erfolgreiche Betriebsratsverhinderung absichern,
  • Agenda-Cutting - Themen von der Tagesordnung nehmen,
  • SLAPP - strategische Prozessführung gegen unliebsame Öffentlichkeit,
  • Townhall-Meetings, um die Belegschaft auf Linie zu bringen,
  • Wahlanfechtungen,
  • Kündigungsversuche nach §9 KSchG ("wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen") und Konstruktion von Kündigungsgründen, aufgrund von öffentlichen oder prozessöffentlichen Äußerungen,
  • Verdachtskündigungen.

Personen

Neben den Namensgebern Tobias Pusch und Thomas Wahlig arbeiten (Stand: September 2024) 65 Rechtsanwälte bei Pusch Wahlig, davon sind 16 ebenfalls Partner.[2]

Netzwerk

In den Fällen Flink und Hasso-Plattner-Institut (HPI) ging die Berliner Medien-Kanzlei Irle Moser im Namen von Tobias Pusch mittels Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen gegen die Aktion gegen Arbeitsunrecht und deren Pressesprecher Elmar Wigand vor. Die PR- und Lobby-Agentur Lutz Meyer & Company war im Fall Hasso-Plattner-Institut (HPI) aktiv — mutmaßlich mit der Fabrikation von Narrativen.

Zitate

"Oft entsteht der Eindruck, dass insbesondere Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz und Elternzeit unantastbar sind. Dem ist jedoch nicht so."[3] Sabine Jantzen, Managing Associate bei Pusch Wahlig.

Einzelnachweise

  1. Webseite Pusch Wahlig Workplace Law | Standorte | Übersicht, https://pwwl.de/, abgerufen: 9.1.2023.
  2. Pusch Wahlig Workplace Law: Unsere Köpfe, https://pwwl.de/koepfe/, abgerufen 9.1.2023
  3. Sabine Jantzen: Betriebsbedingte Änderungskündigung während Mutterschutz bzw. Elternzeit, Pusch Wahlig Workplace Law, 07.02.2023, https://pwwl.de/betriebsbedingte-aenderungskuendigung-waehrend-mutterschutz-bzw-elternzeit/