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Pusch Wahlig Workplace Law
Pusch Wahlig Workplace Law
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Rechtsform | Partnerschaft von Rechtsanwälten |
Sitz | Hauptsitz Berlin, weitere Büros in Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Hamburg und Köln |
Leitung | Tobias Pusch, Thomas Wahlig (Partner) |
Mitarbeiterzahl | ca. 60 Rechtsanwälte, davon einige ebenfalls Partner |
Branche | Arbeitsrecht |
Website | https://pwwl.de/
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Stand: 9.1.2023 |
Die Anwaltskanzlei Pusch Wahlig Workplace Law (PPWL) ist auf Arbeitsrecht für Arbeitgeber spezialisiert. Pusch Wahlig betreibt neben dem Stammsitz in Berlin Büros in Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Hamburg und Köln.[1]
Dem Slogan der Kanzlei "Pushing boundaries. Together." wird die Kanzlei mehr als gerecht, wenn man sich die Fälle anschaut mit denen die Kanzlei bereits in Erscheinung getreten ist. Der Slogan ist auch deshalb interessant, weil er mit dem eigentümlichen Namen des Kanzleimitbegründers, Zugpferds und Arbeitsrechts-Hardliners Tobias Pusch spielt.
Wenn ein Unternehmen Pusch Wahlig engagiert, bedeutet das für den Betriebsrat und alle engagierten Gewerkschaftsmitglieder Alarmstufe rot. PPWL wird nicht angeheuert, um Sozialpartnerschaft und friedliches Miteinander zu befördern. Die Kanzlei ist für eine harte, skrupellose Gangart gegen arbeitgeber-unabhängige Organisierung bekannt.
Sie agiert nicht selten in einer rechtlichen Grauone oder an der Grenze zur Legalität, um autoritäre, anti-demokratische und arbeitnehmerfeindlichen Ziele ihrer Mandanten umzusetzen, also Betriebsräte und Tarifverträge zu verhindern.
Fälle
Pusch Wahlig Workplace Law hatte im Zusammenhang mit der Behinderung von Betriebsratsarbeit unter anderem Mandate folgender Unternehmen inne:
Methoden
- Alternative Vertretungsorgane — von der Geschäftsleitung installierte Pseudo-Betriebsräte sollen einer Betriebsratsgründung vorbeugen oder eine erfolgreiche Betriebsratsverhinderung absichern.
- Agenda-Cutting - Themen von der Tagesordnung nehmen
- SLAPP - strategische Prozessführung gegen unliebsame Öffentlichkeit
- Kündigungsversuche nach §9 KSchG ("wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen") und Konstruktion von Kündigungsgründen, aufgrund von öffentlichen oder prozessöffentlichen Äußerungen.
- Verdachtskündigungen und die Konstruktion von Verdachtsmomenten.
Personen
Neben den Namensgebern Tobias Pusch und Thomas Wahlig arbeiten (Stand September 2024) über 60 Rechtsanwälte bei Pusch Wahlig, davon sind 16 ebenfalls Partner.[2]
Netzwerk
Um mittels Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen gegen Kritiker*innen vorzugehen bediente sich Tobias Pusch der Berliner Medien-Kanzlei Irle Moser.
Zitate
"Oft entsteht der Eindruck, dass insbesondere Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz und Elternzeit unantastbar sind. Dem ist jedoch nicht so."[3] Sabine Jantzen, Managing Associate
Einzelnachweise
- ↑ Webseite Pusch Wahlig Workplace Law | Standorte | Übersicht, https://pwwl.de/, abgerufen: 9.1.2023.
- ↑ Pusch Wahlig Workplace Law: Unsere Köpfe, https://pwwl.de/koepfe/, abgerufen 9.1.2023
- ↑ Sabine Jantzen: Betriebsbedingte Änderungskündigung während Mutterschutz bzw. Elternzeit, Pusch Wahlig Workplace Law, 07.02.2023, https://pwwl.de/betriebsbedingte-aenderungskuendigung-waehrend-mutterschutz-bzw-elternzeit/